Am falschen Fleck in Waldheim gestanden: Neonazi aus Döbeln soll Geldstrafe zahlen

Ein Infostand soll für einen Rechten aus Döbeln teuer werden. Denn laut Amtsgericht Döbeln hat der Neonazi gegen das sächsische Versammlungsgesetz verstoßen, als er diesen Stand vorm Rathaus in Waldheim statt auf dem Obermarkt aufgebaut hatte.

Einen Tag vor seinem ungebetenen Besuch einer Veranstaltung des Döbelner Treibhausvereins hatte Stefan Trautmann einen Termin als Angeklagter im Amtsgericht Döbeln. Es ging um eine Versammlung in Waldheim im November vergangenen Jahres. Dort hatte der Neonazi aus Döbeln einen Infostand der rechstextremen Kleinpartei „Freie Sachsen“ betreut.

Aber er habe nicht dort gestanden, wo er eigentlich hätte stehen sollen. Und das kann laut Sächsischem Versammlungsgesetz problematisch sein, sprich: strafbar. Auch in einer Waldheimer Ratssitzung war der rechtsradikale Infostand vorm Rathaus Thema. Bürgermeister Steffen Ernst (FDP) berichtete von den vergeblichen Mühen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, den Freie-Sachsen-Stand damals dort wegzubekommen.

Auf Niedermarkt statt Obermarkt in Waldheim

Dem Angeklagten lag zur Last, Ende November 2022 Leiter einer angemeldeten öffentlichen Versammlung in Waldheim gewesen zu sein. Obwohl er gewusst habe, dass die Versammlung auf dem Obermarkt in Waldheim stattfinden sollte, habe er diese Versammlung wissentlich und willentlich auf dem Niedermarkt abgehalten. Darauf haben ihn Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Polizeibeamte hingewiesen. Trautmann blieb trotzdem vor dem Waldheimer Rathaus stehen.

Laut sächsischem Versammlungsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft, wer als Leiter einer öffentlichen Versammlung diese wesentlich anders abhält, als der Veranstalter bei der Anzeige angegeben hat.

1200 Euro Geldstrafe

Im Amtsgericht Döbeln bekam Stefan Trautmann für dieses Vergehen gegen das Sächsische Versammlungsgesetz nun eine Strafe. „Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig“, teilt Richter Wolfgang Dammer, Pressesprecher des Amtsgerichts Döbeln auf Nachfrage der LVZ mit.

Gegen das Urteil kann Stefan Trautmann Berufung oder Revision einlegen. Sollte es rechtskräftig werden, wie es gefallen ist, müsste er 1200 Euro zahlen, die Summe abarbeiten oder sich 80 Tage ins Gefängnis setzen.

Kann auch sein, dass es nur 40 Tage sind, denn der Gesetzgeber hat die Umrechnung der Tagessätze in Hafttage geändert. Ab 1. Februar 2024 gilt: Zwei Tagessätze sind ein Tag Haft. Wieviel Geldstrafe der Döbelner zu zahlen hat, hängt davon ab, wann und wie das Urteil rechtskräftig wird.

Eine neue Anzeige hat der Döbelner Neonazi ebenfalls schon kassiert. Nach seinem ungebetenen Erscheinen zur Diskussuionsrunde im Treibhaus in der zurückliegenden Woche zeigten ihn die Veranstalter wegen Hausfriedensbruchs an. Er verließ die Räume des soziokulturellen Vereins erst, als ihn die Polizei hinaus begleitete. Zuvor hatten ihn die Inhaber des Hausrechts vergeblich aufgefordert, die Räumlichkeiten zu verlassen.